Hinweisgebersystem

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten, dass der Umsetzung der sog. Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in deutsches Recht dient. Mit dem Gesetz sollen Hinweisgebende geschützt werden, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen.

Ein transparentes Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Instrument der guten Unternehmensführung. Ein solches hilft, Rechts- und Regelverstöße aufzudecken, zu untersuchen und zu beenden. Denn Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien können dem Unternehmen, seinen Beschäftigten und der Allgemeinheit schweren Schaden zufügen.
Die Argentum Holding GmbH sowie sämtliche Unternehmen der Argentum-Gruppe betreiben daher ein unternehmensweites, transparentes und öffentlich zugängliches, einheitliches Meldeverfahren. Alle Beschwerden und Meldungen von Mitarbeitenden oder Dritten werden gleichbehandelt – soweit dies rechtlich erlaubt ist.

Die Argentum-Gruppe bietet einen Meldewege, der für Beschwerden oder Meldungen genutzt werden kann.

Es können 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche Beschwerden oder Meldungen schriftlich abgegeben werden. Die Abgabe ist anonym möglich.
Weiterhin stehen alle anderen Mitarbeiter, wie z.B. Führungskräfte, Personalleiter, etc. als Ansprechpartner zur Verfügung. Hinweise können über folgende Kontaktdaten erfolgen: